Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts).

Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.

Sie haben das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen. Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann. Für weitere Fragen wenden sie sich bitte an Physioswiss.

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